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Schulordnung

Unsere Schulordnung:
Für ein gutes MITEINANDER !
 

Unsere Schulordnung

Schulordnung Grundschule Köppern

Schulordnung der Grundschule Köppern

 

 

Wir bemühen uns alle um einen freundlichen Umgangston und ein respektvolles Miteinander.

Die Anweisungen der Lehrkräfte müssen befolgt werden.

 

A. Allgemein

 

  • Alle erscheinen pünktlich zu ihrem Unterricht.

  • Die im Unterricht benötigten Materialien sind mitzubringen. Spielsachen bleiben zu Hause.

  • Hausaufgaben sind regelmäßig und sorgfältig zu erledigen.

  • Jeder beachtet die für den jeweiligen Unterricht vereinbarten Regeln (dies gilt besonders für Kreisgespräche, Partner- und Gruppenarbeit).

  • Freie Arbeitszeiten sind sinnvoll und eigenverantwortlich zu nutzen. Dabei ist Rücksicht auf alle anderen zu nehmen.

  • Müssen von einer Lehrkraft zwei Klassen gleichzeitig beaufsichtigt werden, verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler besonders verantwortungs­voll.

  • Alle verhalten sich so, dass sie weder sich selbst noch andere gefährden.

  • Im Schulgebäude wird langsam und leise gelaufen.

  • Zur Sicherheit aller Kinder ist es verboten, an den Treppengeländern zu rutschen und Gegenstände vom 1. Stock aus nach unten zu werfen.

  • Jede Art von Gewalt ist verboten (mit Taten und/ oder Worten).

 

B. Klassenräume

 

  • Regeln, die mit der jeweiligen Lehrkraft getroffen wurden, werden eingehal­ten.

  • Alle Materialien (Schulmöbel, Spiele, Bücher, usw.) werden pfleglich behan­delt.

  • Jeder hält Ordnung und Sauberkeit am eigenen Platz sowie im gesam­ten Klassenraum.

  • Ohne Erlaubnis wird kein anderer Klassenraum betreten.

  • Die Arbeitsmittel der Lehrkräfte und der Mitschüler werden nur mit deren Erlaubnis benutzt.

 

C. Fachräume

     1. Sporthalle

 

  • Solange keine Lehrkraft in der Halle ist, betritt keine Schülerin bzw. kein Schüler die Halle.

  • Geräteräume werden von den Schülerinnen und Schülern nur nach Auftrag durch die Lehrkraft betreten.

  • Geräte werden nur nach Freigabe genutzt.

  • Während des Unterrichts wird die Toilette nur betreten, wenn die Lehr­kraft informiert wurde.

  • Angemessene Sportkleidung ist erforderlich.

  • Schmuck muss abgelegt werden. Lange Haare werden mit einem Gummi zusammengebunden und Ohrstecker werden abgeklebt.

 

     2. Musikraum/ Küchen/ Werkraum/ Computerraum/ Bücherei/ Forscher­werkstatt

 

  • Diese Räume werden nur mit einem Lehrerauftrag betreten und nach der Benutzung wieder aufgeräumt und sauber verlassen.

 

D. Schulhöfe (Pausenregelung)

 

  • Die Grenzen des jeweiligen Schulhofes dürfen nur nach Absprache mit der jeweilig aufsichtführenden Lehrkraft überschritten werden.

  • Die Spielflächen verringern sich bei schlechtem Wetter (Absperrmarkie­rung auf der Rasenfläche).

  • Das Fußballspielen ist nur auf dem Fußballplatz erlaubt. Es gelten die festgelegten Zeiten (Aushang in den Klassen und am Fenster des Musikraums).

  • Klettern an den Bäumen ist nur am „Kletterbaum“ (kl. Schulhof) er­laubt (bis zum ersten Ast mit den Füßen).

  • Mit Sand, Schnee, Tannenzapfen, Kastanien, usw. darf gespielt, aber nicht geworfen werden. Mit Stöcken wird grundsätzlich nicht gespielt. Pflanzen­teile werden weder abgepflückt noch gegessen.

  • Während der Pause ist das Betreten des Schulgebäudes nur erlaubt, wenn man auf die Toilette muss bzw. im Sonderfall.

  • Für die Regenpause gelten besondere Absprachen.

 

E. Toiletten

 

  • Die Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsbereiche. Sie sollen hygie­nisch benutzt und sauber verlassen werden.

 

Mit der gesamten Schulanlage, dem Schulgebäude und dem Inventar ist pfleglich umzugehen.

Bei Beschädigungen haften die jeweiligen Eltern.

Wer sich nicht an die Regeln der Schulordnung hält, muss mit fol­genden Maßnahmen rechnen:

 

  • Ernsthafte Gespräche mit den Lehrkräften und/ oder der Schul­leiterin

  • Bearbeiten von Sonderaufgaben mit Kenntnisnahme der Eltern

  • Ausschluss von AGs

  • Weiterarbeit in einer anderen Lerngruppe (zeitlich begrenzt)

  • Auswirkungen auf die Noten im Arbeits- und/ oder Sozialver­halten

  • Elterngespräche

 

 

Wenn die Maßnahmen nicht ausreichen, folgen Ordnungs­maß­nahmen gemäß des Hessischen Schulgesetzes, § 82 II:

 

  • Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erfor­derlichenfalls mit der Verpflichtung, am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen.

  • Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltun­gen.

  • Androhung der Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe

  • (…)

 

Die entsprechenden Unterlagen werden für zwei Jahre der Schü­lerakte beigelegt.

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